Anlage: Erforderliche Unterlagen für den Antrag auf Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach § 22 für Abgasreinigungssysteme StVZO
Stand: 20.07.2023
zuletzt geändert durch:
Verordnung zum Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften, BGBl. I Nr. 199

Anlage: Erforderliche Unterlagen für den Antrag auf Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach § 22 für Abgasreinigungssysteme StVZO Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Anlage: Erforderliche Unterlagen für den Antrag auf Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach § 22 für Abgasreinigungssysteme

StVZO ( Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung )

Anhang III
Erforderliche Unterlagen für den Antrag auf Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach § 22 für Abgasreinigungssysteme 1. Prüfbericht Der Technische Dienst bestätigt in seinem Prüfbericht, dass der geprüfte Fahrzeugtyp nach Einbau des Abgasreinigungssystems die Anforderungen nach Anlage XXIV erfüllt und der Fahrzeugtyp somit als bedingt schadstoffarm entsprechend der Stufe A, B oder C gilt. Der Prüfbericht muss enthalten: Beschreibung des Prüffahrzeugs Fahrzeug Hersteller Typ Ausführung ABE-Nummer, ggf. Nachtrag Erstzulassung Fahrzeug-Identifizierungsnummer Kilometerstand Motor Hersteller Typ Ausführung Hubraum Leistung/Drehzahl Gemischbildungssystem Abgasreinigungssystem Art Hersteller Typ und Kennzeichnung Prüfergebnisse Angabe der Fahrzeugtypen, auf die die Genehmigung ggf. ausgedehnt werden kann. 2. Zeichnungen und Stücklisten für die eindeutige Beschreibung des Abgasreinigungssystems, Abbildungen und Texte der Einbau- und Einstellanleitung, Beschreibung aller Änderungen von Teilen und Einstellungen, die nach dem Einbau des Abgasreinigungssystems vorgenommen werden müssen, ggf. Angaben über Auflagen für den Betrieb (z. B. unverbleiter Kraftstoff). 3.