Anlage: I. Entgeltgruppenzulagen gemäß Teil II der Entgeltordnung TV-L
Stand: 29.11.2021
zuletzt geändert durch:
Änderungstarifvertrag Nr. 12,

Anlage: I. Entgeltgruppenzulagen gemäß Teil II der Entgeltordnung TV-L Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder

Anlage: I. Entgeltgruppenzulagen gemäß Teil II der Entgeltordnung

TV-L ( Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder )

Anlage F zum TV-L
Beträge der in der Entgeltordnung (Anlage A zum TV-L) geregelten Zulagen
- gültig vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 -

I. Entgeltgruppenzulagen gemäß Teil II der Entgeltordnung 1Die Entgeltgruppenzulagen gemäß Teil II der Entgeltordnung verändern sich bei allgemeinen Entgeltanpassungen um den von den Tarifvertragsparteien für die jeweilige Entgeltgruppe festgelegten Vomhundertsatz; Sockelbeträge, Mindestbeträge und vergleichbare nichtlineare Steigerungen bleiben unberücksichtigt. 2Sie betragen
Nr. der Entgeltgruppenzulage Euro/Monat
1 166,23
2 156,79
3 145,42
4 137,18
5 132,98
6 129,68
7 (unbesetzt)
8 116,73
9 102,88
10 (unbesetzt)
11 61,39
12 (unbesetzt)
13 (unbesetzt)
14 (unbesetzt)
15 91,45
II. Funktionszulagen gemäß Teil II Abschnitte 5 und 8 der Entgeltordnung 1Die Funktionszulagen - für Beschäftigte im Fernmeldebetriebsdienst gemäß Nr. 3 der Protokollerklärungen zu Abschnitt 5 Unterabschnitt 2 des Teils II der Entgeltordnung sowie verändern sich bei allgemeinen Entgeltanpassungen um den von den Tarifvertragsparteien für die jeweilige Entgeltgruppe festgelegten Vomhundertsatz; Sockelbeträge, Mindestbeträge und vergleichbare nichtlineare Steigerungen bleiben unberücksichtigt. Sie betragen