Lfd. Nr. Tatbestand Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten A. Zuwiderhandlungen gegen § 24 Absatz 1 StVG a) Straßenverkehrs-Ordnung Grundregeln 1 Durch Außer-Acht-Lassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt § 1 Absatz 2 § 1.1 einen Anderen mehr als nach den Umständen unvermeidbar belästigt 10 € 1.2 einen Anderen mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert 20 € 1.3 einen Anderen gefährdet 30 € 1.4 einen Anderen geschädigt, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist 35 € 1.5 Beim Fahren in eine oder aus einer Parklücke stehendes Fahrzeug beschädigt § 1 Absatz 2 § 30 € Straßenbenutzung durch Fahrzeuge 2 Vorschriftswidrig Gehweg, linksseitig angelegten Radweg, Seitenstreifen (außer auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen), Verkehrsinsel oder Grünanlage benutzt § 2 Absatz 1 § 55 € 2.1 - mit Behinderung § 2 Absatz 1 § 1 Absatz 2 § 70 € 2.2 - mit Gefährdung 80 € 2.3 - mit Sachbeschädigung 100 € 3 Gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen durch Nichtbenutzen 3.1 der rechten Fahrbahnseite § 2 Absatz 2 § 15 € 3.1.1 - mit Behinderung § 2 Absatz 2 § 1 Absatz 2 § 25 € 3.2
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