(zu § 17)VerwertungsnachweisAbschnitt 1 Vorbemerkungen zur Herstellung des Vordrucks "Verwertungsnachweis"1. Allgemeines Der Verwertungsnachweis besteht aus einem Satz mit vier Ausfertigungen (Blättern). Jedes Blatt besteht aus zwei Seiten. Die erste Ausfertigung (Blatt 1) der Seiten 1 bis 2 des Vordrucks enthält in der Kopfzeile folgende Bezeichnung: "Diese Ausfertigung (rosa) ist für den Fahrzeughalter/-eigentümer bestimmt." Blatt 2 enthält entsprechend folgende Bezeichnung: "Diese Ausfertigung (altgold) ist für den Demontagebetrieb bestimmt." Blatt 3 enthält entsprechend folgende Bezeichnung: "Diese Ausfertigung (blau) ist für die Schredderanlage bestimmt." Blatt 4 enthält entsprechend folgende Bezeichnung: "Diese Ausfertigung (weiß) ist für die Annahme-/Rücknahmestelle bestimmt."2. Format Ein Muster des Vordrucks ist in Abschnitt 2 verkleinert wiedergegeben. Zur ordnungsgemäßen Verwendung ist der Vordruck im Verhältnis 84 : 100 zu vergrößern. Das Format DIN A4 ist durch gestrichelte Linien kenntlich gemacht.
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