(zu § 42 Absatz 5 Satz 1)Fahrzeugschein für Fahrzeuge mit KurzzeitkennzeichenFür die Ausgestaltung, die Sicherheitsmerkmale, die Objektsicherung und die Fertigungskontrolle ist Anlage 6 Nummern 1 bis 3 entsprechend anzuwenden.Abbildung Vorderseite:Abbildung Rückseite: