Anlage: (zu Nummer 11 der Anlage) BKatV (alt)
Stand: 06.06.2019
zuletzt geändert durch:
Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, BGBl. I S. 756

Anlage: (zu Nummer 11 der Anlage) BKatV (alt) Bußgeldkatalog-Verordnung (alt)

Anlage: (zu Nummer 11 der Anlage)

BKatV (alt) ( Bußgeldkatalog-Verordnung (alt) )

Anhang
(zu Nummer 11 der Anlage) Tabelle 1 Geschwindigkeitsüberschreitungen a) Kraftfahrzeuge der in § 3 Absatz 3 Nummer 2 Buchstaben a oder b StVO genannten Art
Lfd. Nr. Überschreitung in km/h Regelsatz in Euro bei Begehung
innerhalb außerhalb
geschlossener Ortschaften (außer bei Überschreitung für mehr als 5 Minuten Dauer oder in mehr als zwei Fällen nach Fahrtantritt)
11.1.1 bis 10 20 15
11.1.2 11 - 15 30 25

Die nachfolgenden Regelsätze und Fahrverbote gelten auch für die Überschreitung der festgesetzten Höchstgeschwindigkeit bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen nach Nummer 9.1 der Anlage.
Lfd. Nr. Überschreitung in km/h Regelsatz in Euro bei Begehung Fahrverbot in Monaten bei Begehung
innerhalb außerhalb innerhalb außerhalb
geschlossener Ortschaften geschlossener Ortschaften
11.1.3 bis 15 für mehr als 5 Minuten Dauer oder in mehr als zwei Fällen nach Fahrtantritt 80 70 - -
11.1.4 16 - 20 80 70 - -
11.1.5 21 - 25 95 80 - -
11.1.6 26 - 30 140 95 1 Monat -
11.1.7 31 - 40 200 160 1 Monat 1 Monat
11.1.8 41 - 50 280 240 2 Monate 1 Monat
11.1.9 51 - 60 480 440 3 Monate 2 Monate
11.1.10 über 60 680 600 3 Monate 3 Monate
b) kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge der in Buchstabe a genannten Art mit gefährlichen Gütern oder Kraftomnibusse mit Fahrgästen
Lfd. Nr. Überschreitung in km/h Regelsatz in Euro bei Begehung
innerhalb außerhalb