Anlage: (zu § 48 Absatz 2 und Anlage XIV Nummer 3.4 der Anlage XXVI)
StVZO ( Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung )
Anlage XXVII
(zu § 48 Absatz 2 und Anlage XIV Nummer 3.4 der Anlage XXVI)Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Partikel von Nutzfahrzeugen sowie von mobilen Maschinen und Geräten mit SelbstzündungsmotorInhaltsverzeichnis1 Allgemeines1.1 Anwendungsbereich1.2 Begriffsbestimmungen und Abkürzungen2 Definitionen der Partikelminderungsklassen3 Anforderungen an Partikelminderungssysteme3.1 Übereinstimmungskriterien3.2 Aktive Einrichtungen3.3 Kraftstoff3.3.1 Kraftstoffqualität3.3.2 Kraftstoffverbrauch4 Prüfung eines Partikelminderungssystems4.1 Nachweis der kontinuierlichen Regeneration4.2 Auswahl des Familien-Prüfmotors4.3 Prüfung des Regenerationsverhaltens bei ungeregelten Systemen4.4 Prüfung der Rauchgastrübung im ELR-Prüfzyklus5 Bewertungskriterien für kontinuierlich regenerierende Partikelminderungssysteme5.1 Rückhaltegrad5.2 Limitierte Schadstoffe5.3 Rauchgastrübung6 Bewertungskriterien für periodisch regenerierende Partikelminderungssysteme6.1 Rückhaltegrad6.2 Limitierte Schadstoffe6.2.1 Gewichtete gasförmige Emissionen6.3 Rauchgastrübung7 Anforderungen an Partikelminderungssysteme zur Bildung einer Systemfamilie7.1 Übereinstimmungskriterien für Systemfamilien7.2 Anforderungen an den Prüfmotor7.3 Prüf- und Messablauf auf dem Motorenprüfstand
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