KG - Beschluss vom 14.07.2015
(3) 121 Ss 96/15 (75/15)
Normen:
StPO § 265 Abs. 1; StPO § 265 Abs. 2; StPO § 337;
Vorinstanzen:
AG Tiergarten - (298 Ds) 232 AR 69/1514 (56/14) - 23.03.2015,

Anordnung einer Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis ohne vorherigen HinweisBeschränkung der Revision auf den Ausspruch über die Maßregel der Sperre nach §§ 69, 69a StGBHinweispflicht des Gerichts bezogen auf die Möglichkeit einer isolierten Sperrfrist

KG, Beschluss vom 14.07.2015 - Aktenzeichen (3) 121 Ss 96/15 (75/15)

DRsp Nr. 2015/14838

Anordnung einer Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis ohne vorherigen Hinweis Beschränkung der Revision auf den Ausspruch über die Maßregel der Sperre nach §§ 69, 69a StGB Hinweispflicht des Gerichts bezogen auf die Möglichkeit einer isolierten Sperrfrist

1. Zur Zulässigkeit der Revisionsbeschränkung auf den Ausspruch einer Maßregel nach §§ 69, 69a StGB. 2. Zur Notwendigkeit eines rechtlichen Hinweises auf die Möglichkeit der Anordnung einer isolierten Sperre für die Erteilung der Fahrerlaubnis.

Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten vom 23. März 2015 im Maßregelausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird im Umfang der Aufhebung zu neuer Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Tiergarten zurückverwiesen.

Normenkette:

StPO § 265 Abs. 1; StPO § 265 Abs. 2; StPO § 337;

Gründe:

I.