Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil der 6. Kleinen Strafkammer des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 22. September 2020 wird verworfen.
2.Die Kosten der Revision der Staatsanwaltschaft und die dadurch angefallenen notwendigen Auslagen des Angeklagten fallen der Landeskasse zur Last.
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