OLG Zweibrücken - Urteil vom 14.06.2021
1 OLG 2 Ss 1/21
Normen:
StGB § 69 Abs. 2 Nr. 3; StGB § 142; StPO § 331 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Frankenthal, vom 22.09.2020

Anordnung eines Fahrverbots statt Entzug der FahrerlaubnisGrenze des Fremdschadens bei UnfallfluchtKein Verschlechterungsverbot bei Austausch der Nebenfolge

OLG Zweibrücken, Urteil vom 14.06.2021 - Aktenzeichen 1 OLG 2 Ss 1/21

DRsp Nr. 2021/10088

Anordnung eines Fahrverbots statt Entzug der Fahrerlaubnis Grenze des Fremdschadens bei Unfallflucht Kein Verschlechterungsverbot bei Austausch der Nebenfolge

In der Berufungsinstanz kann die Beschränkung des Rechtsmittels auf die Entziehung der Fahrerlaubnis (unter Ausnahme des Strafausspruchs) mit der Anordnung eines Fahrverbotes (§ 44 StGB) vereinbar sein.

Tenor

1.

Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil der 6. Kleinen Strafkammer des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 22. September 2020 wird verworfen.

2.

Die Kosten der Revision der Staatsanwaltschaft und die dadurch angefallenen notwendigen Auslagen des Angeklagten fallen der Landeskasse zur Last.

Normenkette:

StGB § 69 Abs. 2 Nr. 3; StGB § 142; StPO § 331 Abs. 1;

Gründe