OLG Brandenburg - Urteil vom 27.04.2022
11 U 64/21
Normen:
VVG § 160 Abs. 2; BGB § 1953;
Fundstellen:
FamRZ 2022, 1811
ZEV 2023, 331
Vorinstanzen:
LG Neuruppin, vom 16.03.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 154/21

Anspruch auf Auszahlung eines SterbegeldesGesetzlicher AlleinerbeWirkungen einer ErbschaftsausschlagungAnfall der Erbschaft beim Nächstberufenen

OLG Brandenburg, Urteil vom 27.04.2022 - Aktenzeichen 11 U 64/21

DRsp Nr. 2022/7385

Anspruch auf Auszahlung eines Sterbegeldes Gesetzlicher Alleinerbe Wirkungen einer Erbschaftsausschlagung Anfall der Erbschaft beim Nächstberufenen

I. Auf die Berufung des Klägers wird das am 16.03.2021 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 6. Zivilkammer des Landgerichts Neuruppin - 6 O 154/21 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

1. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger € 5.443,89 nebst Zinsen i.H.v. fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. ab 27.09.2019 zu zahlen.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

II. Der Kläger hat die Mehrkosten zu tragen, die durch die Anrufung des unzuständigen Landgerichts Berlin entstanden sind. Im Übrigen fallen die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen der Beklagten zur Last.

III. Das Berufungsurteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

VVG § 160 Abs. 2; BGB § 1953;

Gründe:

I.

(Ohne Niederschrift tatsächlicher Feststellungen gemäß § 313a Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 540 Abs. 2 ZPO.)

II.