In Sachen
wegen Forderung
erlässt das Oberlandesgericht Nürnberg, 11. Zivilsenat, durch die unterzeichneten Richter folgenden Beschluss:
Die Entscheidungsgründe des Endurteils vom. 21. Dezember 1982 werden auf Seite 36 in den Zeilen 4 bis 6 (Bl. 323 d.A.) nach § 319 Abs. 1 ZPO dahin berichtigt, dass
a) das Datum "16. März 1982 " (Zeile 4) durch das Datum "6. Juli 1982"
b) die Fundstelle "Bl. 214 ff. d.A." (Zeile 5) durch die Fundstelle "Bl. 262 f. d.A." ersetzt, und
c) die Worte in der Klammer (Zeilen 4 bis (")) "die Sitzungsniederschrift - ... - ist insoweit unvollständig"
gestrichen werden.
Gründe:
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