OLG München - Urteil vom 01.06.2023
14 U 8235/21
Normen:
VVG § 195 Abs. 1; VVG § 204 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. a); VVG § 41;
Fundstellen:
r+s 2024, 127
VuR 2024, 120
Vorinstanzen:
LG Kempten, vom 08.10.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 32 O 185/21
LG Kempten, vom 22.10.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 32 O 185/21

Anspruch auf Übertragung von Alterungsrückstellungen aus einer privaten Krankenversicherung auf eine neue Krankenversicherung; Umstellung von einer gesetzlichen Pflichtversicherung plus privater Zusatzversicherung auf eine komplette private Krankenversicherung

OLG München, Urteil vom 01.06.2023 - Aktenzeichen 14 U 8235/21

DRsp Nr. 2024/13736

Anspruch auf Übertragung von Alterungsrückstellungen aus einer privaten Krankenversicherung auf eine neue Krankenversicherung; Umstellung von einer gesetzlichen Pflichtversicherung plus privater Zusatzversicherung auf eine komplette private Krankenversicherung

Tenor

1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Kempten (Allgäu) vom 22.10.2021, Az. 32 O 185/21 Ver, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

1.1

Der Beklagte wird verurteilt, 5.372,28 € als Alterungsrückstellung zugunsten des Klägers an die [neue Krankenversicherung des Klägers], Versicherungs-Nr. ..., zu übertragen.

1.2

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 255,85 € nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz ab dem 25.02.2021 zu bezahlen.

1.3

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

3. Von den Kosten des Rechtsstreits einschließlich des Berufungsverfahrens tragen der Beklagte 9/10 und der Kläger 1/10.