1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Bamberg vom 17.08.2022, Az.
2. Hierzu besteht Gelegenheit zur Stellungnahme bis 10.03.2023.
I.
Die Klägerin verlangt von der Beklagten als Erbin ihrer am ... 2019 verstorbenen Mutter A. (nachfolgend nur: Geschädigte) materiellen und immateriellen Schadensersatz wegen eines Sturzes der Geschädigten, der sich am 21.01.2019 gegen 13.15 Uhr ereignete.
Zu diesem Zeitpunkt wurde die Geschädigte in der Tagespflegeeinrichtung im B. Seniorenzentrum ... in ... betreut. Die Beklagte ist die Trägerin dieser Einrichtung. Während eines Spaziergangs, bei dem die Geschädigte und eine weitere Seniorin von der in der Tagespflegeeinrichtung beschäftigten Praktikantin C. begleitet wurde, stürzte die Geschädigte und zog sich hierbei einen Oberschenkelhalsbruch zu. Es folgten eine operative Versorgung und ein stationärer Krankenhausaufenthalt bis 04.02.2019.
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