OLG Bamberg - Beschluss vom 21.02.2023
4 U 222/22
Normen:
BGB § 630h Abs. 1;
Fundstellen:
MDR 2023, 700
MedR 2023, 740
NJW 2023, 1229
PflR 2023, 475
Vorinstanzen:
LG Bamberg, vom 17.08.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 23 O 215/20

Anspruch der Erbin gegen eine Tagespflegeeinrichtung auf Schadensersatz aus einem Sturz der dort zur Pflege befindlichen Mutter

OLG Bamberg, Beschluss vom 21.02.2023 - Aktenzeichen 4 U 222/22

DRsp Nr. 2024/7682

Anspruch der Erbin gegen eine Tagespflegeeinrichtung auf Schadensersatz aus einem Sturz der dort zur Pflege befindlichen Mutter

Tenor

1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Bamberg vom 17.08.2022, Az. 23 O 215/20 Hei, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen und den Berufungsstreitwert auf 33.766,80 € festzusetzen.

2. Hierzu besteht Gelegenheit zur Stellungnahme bis 10.03.2023.

Normenkette:

BGB § 630h Abs. 1;

Entscheidungsgründe

I.

Die Klägerin verlangt von der Beklagten als Erbin ihrer am ... 2019 verstorbenen Mutter A. (nachfolgend nur: Geschädigte) materiellen und immateriellen Schadensersatz wegen eines Sturzes der Geschädigten, der sich am 21.01.2019 gegen 13.15 Uhr ereignete.

Zu diesem Zeitpunkt wurde die Geschädigte in der Tagespflegeeinrichtung im B. Seniorenzentrum ... in ... betreut. Die Beklagte ist die Trägerin dieser Einrichtung. Während eines Spaziergangs, bei dem die Geschädigte und eine weitere Seniorin von der in der Tagespflegeeinrichtung beschäftigten Praktikantin C. begleitet wurde, stürzte die Geschädigte und zog sich hierbei einen Oberschenkelhalsbruch zu. Es folgten eine operative Versorgung und ein stationärer Krankenhausaufenthalt bis 04.02.2019.

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