Auf die Revision der Klägerseite wird das Urteil des Landgerichts München I - 30. Zivilkammer - vom 8. Februar 2012 aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Der Streitwert wird auf 4.580,34 € festgesetzt.
Von Rechts wegen
Die Klägerseite (Versicherungsnehmer: im Folgenden d. VN) begehrt von dem beklagten Versicherer (im Folgenden Versicherer) Rückzahlung geleisteter Versicherungsbeiträge einer Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung.
Diese wurde aufgrund eines Antrags d. VN mit Versicherungsbeginn zum 1. August 1998 nach dem so genannten Policenmodell des §
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