Die Revision der Klägerseite gegen das Urteil des 7. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 14. Dezember 2012 wird auf deren Kosten zurückgewiesen.
Der Streitwert wird auf 11.054,26 € festgesetzt.
Die Klägerseite (Versicherungsnehmer: im Folgenden d. VN) begehrt von dem beklagten Versicherer (im Folgenden Versicherer) Rückzahlung geleisteter Versicherungsbeiträge einer Lebensversicherung.
Diese wurde aufgrund Antrags d. VN mit Versicherungsbeginn zum 1. April 1997 nach dem so genannten Policenmodell des §
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