BGH - Urteil vom 22.07.2015
IV ZR 398/13
Normen:
VVG § 5a Abs. 2 S. 4; VVG § 8;
Vorinstanzen:
LG Hamburg, vom 03.05.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 332 O 32/12
OLG Hamburg, vom 29.10.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 9 U 77/13

Anspruch eines Versicherungsnehmers auf Rückzahlung geleisteter Versicherungsbeiträge von vier Lebensversicherungen

BGH, Urteil vom 22.07.2015 - Aktenzeichen IV ZR 398/13

DRsp Nr. 2015/14328

Anspruch eines Versicherungsnehmers auf Rückzahlung geleisteter Versicherungsbeiträge von vier Lebensversicherungen

Tenor

Die Revision der Klägerseite gegen das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts - 9. Zivilsenat - vom 29. Oktober 2013 wird als unzulässig verworfen, soweit ein Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung bezüglich des 1993 abgeschlossenen Lebensversicherungsvertrages Nr. LV ... weiterverfolgt wird.

Im Übrigen sowie im Kostenpunkt wird das Berufungsurteil auf die Revision aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

Der Streitwert wird auf 9.669,34 € festgesetzt.

Normenkette:

VVG § 5a Abs. 2 S. 4; VVG § 8;

Tatbestand

Die Klägerseite (Versicherungsnehmer: im Folgenden d. VN) begehrt von dem beklagten Versicherer (im Folgenden Versicherer) Rückzahlung geleisteter Versicherungsbeiträge von vier Lebensversicherungen.