KG - Urteil vom 05.07.2022
6 U 84/21
Normen:
IfSG §§ 6 f.; IfSG § 32;
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 25.05.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 7 O 189/20

Ansprüche aus einem BetriebsschließungsversicherungsvertragBehördlich angeordnete Betriebsschließung wegen der Corona-PandemieWirkung der dynamischen Verweisung auf die jeweils zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls geltende Fassung eines Gesetzes

KG, Urteil vom 05.07.2022 - Aktenzeichen 6 U 84/21

DRsp Nr. 2022/9909

Ansprüche aus einem Betriebsschließungsversicherungsvertrag Behördlich angeordnete Betriebsschließung wegen der Corona-Pandemie Wirkung der dynamischen Verweisung auf die jeweils zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls geltende Fassung eines Gesetzes

1. Wird in den Versicherungsbedingungen einer Betriebsschließungsversicherung Versicherungsschutz für die Betriebsschließung aufgrund meldepflichtiger Krankheiten und Krankheitserreger im Sinne des IfSG gewährt und heißt es im Anschluss, "Meldepflichtige Krankheiten und Krankheitserreger im Sinne dieser Bedingungen sind die im Infektionsschutzgesetz in den §§ 6 und 7 namentlich genannten Krankheiten und Krankheitserreger...", ohne dass auf das Gesetz in einer bestimmten Fassung verwiesen wird, dann unterfallen wegen der Corona-Pandemie behördlich angeordnete Betriebsschließungen grundsätzlich dem Versicherungsschutz, weil es sich um eine sogen. dynamische Verweisung auf die jeweils zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls geltende Fassung des Gesetzes handelt und von der Verweisung auch die durch die CoronaVMeldeV vom 31.01.2020 erfolgte Ausdehnung der Meldepflicht gemäß §§ 6 und 7 IfSG auf das neuartige Coronavirus umfasst ist