OLG Saarbrücken - Urteil vom 30.09.2022
5 U 107/21
Normen:
ZPO § 97 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 26.10.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 14 O 60/20

Ansprüche aus einer privaten UnfallversicherungUnfälle der versicherten Person durch Geistes- oder BewusstseinsstörungenUnfall als Folge eines unmittelbar zuvor erlittenen Ohnmachtsanfalles

OLG Saarbrücken, Urteil vom 30.09.2022 - Aktenzeichen 5 U 107/21

DRsp Nr. 2022/17219

Ansprüche aus einer privaten Unfallversicherung Unfälle der versicherten Person durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen Unfall als Folge eines unmittelbar zuvor erlittenen Ohnmachtsanfalles

Die Voraussetzungen des Risikoausschlusses für "Unfälle der versicherten Person durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen" können als bewiesen erachtet werden, wenn das in Rede stehende Sturzereignis nach dem dargestellten Unfallablauf, den dokumentierten Angaben des Versicherungsnehmers gegenüber den erstbehandelnden Ärzten und der Art der Verletzungen nur als Folge eines unmittelbar zuvor erlittenen Ohnmachtsanfalles (= Synkope) eingetreten sein kann.

I. Die Berufung des Klägers gegen das am 26. Oktober 2021 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken - 14 O 60/20 - wird zurückgewiesen.

II. Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen dem Kläger zur Last.

III. Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.