Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Traunstein vom 29.07.2011 - Az.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das angefochtene Urteil des Landgerichts ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des gegen ihn vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des je zu vollstreckenden Betrages leistet.
4.Die Revision wird zugelassen.
I.
I. II.1. II.2. III. III.1. III.2. III.3.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|