Auf die Beschwerde des Beteiligten wird der Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 05. Januar 2022 aufgehoben. Das Amtsgericht wird angewiesen, die mit Anmeldung vom 21. Oktober 2021 in der Fassung des Schriftsatzes vom 04. April 2022 beantragten Veränderungen einzutragen.
Der Beteiligte ist seit dem Jahr 1988 im Vereinsregister des Amtsgerichts Charlottenburg eingetragen.
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