KG - Beschluss vom 04.06.2015
3 Ws (B) 264/15 - 122 Ss 73/15
Normen:
OWiG § 79 Abs. 1 S. 1; OWiG § 79 Abs. 3 S. 3; OWiG § 344 Abs. 2 S. 2;
Vorinstanzen:
AG Berlin-Tiergarten, vom 21.04.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 317 OWi 1461/14

Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen ein nach § 74 Abs. 2 OWiG ergangenes Verwerfungsurteil und gleichzeitige Einlegung einer RechtsbeschwerdeVoraussetzungen für eine Entschuldigung eines Betroffenen i.S.d. § 74 Abs. 2 OWiGRüge der Verletzung des § 74 Abs. 2 OWiGGerichtliche Zweifel am Vorhandensein eines Entschuldigungsgrundes eines Betroffenen

KG, Beschluss vom 04.06.2015 - Aktenzeichen 3 Ws (B) 264/15 - 122 Ss 73/15

DRsp Nr. 2015/11911

Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen ein nach § 74 Abs. 2 OWiG ergangenes Verwerfungsurteil und gleichzeitige Einlegung einer Rechtsbeschwerde Voraussetzungen für eine Entschuldigung eines Betroffenen i.S.d. § 74 Abs. 2 OWiG Rüge der Verletzung des § 74 Abs. 2 OWiG Gerichtliche Zweifel am Vorhandensein eines Entschuldigungsgrundes eines Betroffenen

Auf den Antrag des Betroffenen auf Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts wird der Beschluss des Amtsgerichts Tiergarten vom 21. April 2015 aufgehoben.

Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten vom 10. Februar 2015 mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde - an das Amtsgericht zurückverwiesen.

Normenkette:

OWiG § 79 Abs. 1 S. 1; OWiG § 79 Abs. 3 S. 3; OWiG § 344 Abs. 2 S. 2;

Gründe: