Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO

 

 

 

An das Verwaltungsgericht ...

... (Anschrift)

 

 

Az. des Verwaltungsgerichts

In Sachen

Konstantin Mohr

- Kläger und Antragsteller -

vertreten durch den Unterfertigten

gegen

(Anschrift Rechtsträger Fahrerlaubnisbehörde)

- Beklagte/r und Antragsgegner/in -

vertreten durch (Fahrerlaubnisbehörde),

diese vertreten durch (Amtsleiter)

wegen: Entziehung der Fahrerlaubnis der Klasse(n) .

beantragen

wir, das Verfahren wieder aufzunehmen. Der Bußgeldbescheid vom 01.03.2016 wurde mittlerweile im Einspruchsverfahren aufgehoben, wie sich aus der in der Anlage beigefügten Einspruchsentscheidung ergibt.

Darüber hinaus begehren wir namens und im Auftrag des Antragstellers einstweiligen Rechtsschutz im Verfahren nach §  80 Abs.  5 VwGO mit den

Anträgen:

I.   Die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis (Nr. . des Bescheids) und die Verpflichtung zur Ablieferung des Führerscheins (Nr. . des Bescheids) wird angeordnet bzw. wiederhergestellt.  

II. Die Fahrerlaubnisbehörde wird verpflichtet, den bereits abgelieferten Führerschein vorläufig zu unseren Händen herauszugeben.

III. Der Antragsgegner (die Antragsgegnerin) trägt die Kosten des Verfahrens.

 

Begründung: