Die Richtlinie gilt für folgende die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte: a) Geschwindigkeitsübertretung, b) Nichtanlegen des Sicherheitsgurts, c) Überfahren eines roten Lichtzeichens, d) Trunkenheit im Straßenverkehr, e) Fahren unter Drogeneinfluss, f) Nichttragen eines Schutzhelms, g) unbefugte Benutzung eines Fahrstreifens, h) rechtswidrige Benutzung eines Mobiltelefons oder anderer Kommunikationsgeräte beim Fahren.
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