Artikel 9 2015/413/EU
Stand: 11.03.2015
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413 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2015

Artikel 9 2015/413/EU Delegierte Rechtsakte

Artikel 9 Delegierte Rechtsakte

2015/413/EU ( Richtlinie (EU) 2015/413 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2015 )

Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 10 in Bezug auf die Aktualisierung von Anhang I, die in Anbetracht des technischen Fortschritts erforderlich ist, delegierte Rechtsakte zu erlassen, um wichtige Änderungen der Prüm-Beschlüsse oder gegebenenfalls von Rechtsakten der Union, die für eine Aktualisierung des Anhangs I unmittelbar von Bedeutung sind, berücksichtigen zu können.