OLG Koblenz - Urteil vom 28.06.1995
7 U 520/94
Normen:
BGB §§ 276 611 823 ;
Fundstellen:
ArztR 1997, 7
DRsp I(125)449a-b
NJW 1996, 1600
NJWE-VHR 1996, 91
VersR 1996, 1507
Vorinstanzen:
LG Koblenz, vom 25.02.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 13 O 5/93

Aufklärung über von der Schulmedizin nicht anerkannte Außenseitermethode

OLG Koblenz, Urteil vom 28.06.1995 - Aktenzeichen 7 U 520/94

DRsp Nr. 1996/29234

Aufklärung über von der Schulmedizin nicht anerkannte Außenseitermethode

1. Vor Anwendung einer diagnostischen Außenseitermethode ("Bioelektronische Funktions-Diagnostik") hat ein Arzt für Allgemeinmedizin seine Patienten darüber aufzuklären, daß diese Methode von der Schulmedizin abgelehnt wird.2. Die Nichtbeachtung schulmedizinischer Diagnosemethoden stellt einen schweren Behandlungsfehler dar.

I. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil der 13. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz vom 25. Februar 1994 wird zurückgewiesen.

II. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Normenkette:

BGB §§ 276 611 823 ;

Entscheidungsgründe:

Die Berufung des Beklagten hat keinen Erfolg. Zu Recht und mit ausführlichen und insgesamt zutreffenden Ausführungen, denen sich der Senat anschließt (§ 543 Abs. 1 ZPO), hat das Landgericht den Beklagten verurteilt, an die Klägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 35.000 DM nebst 4 % Zinsen seit 19. Mai 1993 zu zahlen.

Das Vorbringen des Beklagten in der Berufung rechtfertigt keine hiervon abweichende Beurteilung.