Die Berufung der Beklagten gegen das am 29. November 2018 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Hannover wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Die Klägerin macht als Wohngebäudeversicherer Ausgleichsansprüche gegen die Beklagte als Haftpflichtversicherer nach einem Brandereignis am 22. Dezember 2013 geltend.
Zwischen der Klägerin und deren Versicherungsnehmer F. F. besteht zur Vertragsnummer ...8 ein Vertrag über eine Wohngebäudeversicherung für das auf dem im Eigentum des F. F. stehenden Grundstück ... gelegene Wohngebäude. Dem Vertrag, der unter anderem das Risiko Feuer abdeckt, liegen die Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen (VGB 2008), Fassung Oktober 2008, der Klägerin zugrunde.
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