Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 21. April 2021 wird
a)die Verfolgung im Fall II. 2. der Urteilsgründe auf den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs beschränkt;
b)das vorgenannte Urteil
aa)im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte der gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und des unerlaubten Entfernens vom Unfallort in Tateinheit mit vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr schuldig ist, und
bb)hinsichtlich der Einzelstrafe im Fall II. 2. der Urteilsgründe, der Gesamtstrafe und der Entscheidung über die Dauer der Sperre für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis aufgehoben.
2.Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
3.Die weiter gehende Revision wird verworfen.
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