1. Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, die Beschwerden beider Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Eschweiler vom 18.01.2023 -
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme zu diesem Hinweis binnen drei Wochen ab Zugang des Beschlusses.
I.
Die zulässigen Beschwerden beider Beteiligter bleiben in der Sache erfolglos. Zu Recht und mit zutreffender Begründung hat das Amtsgericht den nachehelichen Unterhalt begrenzt und befristet, ohne dass indes eine noch weitergehende Begrenzung oder Befristung geboten wäre.
Im Einzelnen:
1. Der Senat tritt dem Amtsgericht in der Bewertung bei, dass ein Unterhaltsanspruch nicht schon wegen grober Unbilligkeit ausgeschlossen ist, § 1579 BGB.
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