I. Auf die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des vormaligen Amtsgerichts Parchim vom 01.04.2015 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.
II. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Ludwigslust - Zweigstelle Parchim - zurückverwiesen.
I.
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