BayObLG - Beschluß vom 13.08.1995 (1 ObOWi 232/95) - DRsp Nr. 1996/29346
BayObLG, Beschluß vom 13.08.1995 - Aktenzeichen 1 ObOWi 232/95
DRsp Nr. 1996/29346
Bei einem in Frage stehenden Meßbereich bis zu zwei Sekunden nach Beginn der Rotphase genügt die Schätzung eines den Verstoß zufällig beobachtenden Polizeibeamten durch Mitzählen (21, 22) allein nicht, um zuverlässig unterscheiden zu können, ob nur ein einfacher oder ein qualifizierter Rotlichtverstoß vorliegt.