BayObLG - Beschluß vom 15.06.1978 (2 ObOWi 114/78) - DRsp Nr. 1994/7544
BayObLG, Beschluß vom 15.06.1978 - Aktenzeichen 2 ObOWi 114/78
DRsp Nr. 1994/7544
Wo durch Zeichen 314 mit Zusatzschild die Benutzung einer Parkscheibe vorgeschrieben ist, darf zum Be- oder Entladen auch ohne ihre Verwendung gehalten werden.