BayObLG - Beschluß vom 16.12.1993
2 ObOWi 526/43
Normen:
StVO § 3 ;
Fundstellen:
DAR 1994, 162

BayObLG - Beschluß vom 16.12.1993 (2 ObOWi 526/43) - DRsp Nr. 1994/7075

BayObLG, Beschluß vom 16.12.1993 - Aktenzeichen 2 ObOWi 526/43

DRsp Nr. 1994/7075

Die Überschreitung der durch Verkehrszeichen vorgeschriebenen Geschwindigkeit von 80 km/h um 41 km/h auf einer Autobahn oder autobahnähnlich ausgebauten Straße ist nicht so gravierend, daß sie ohne weiteres vorsätzlich begangen wurde.

Normenkette:

StVO § 3 ;

Hinweise:

Vgl. Janiszewski, NStZ 1987, 548 (Vorsatz bei erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung) mit Rechtsprechungsnachweisen.

Fundstellen
DAR 1994, 162