BayObLG - Beschluß vom 21.06.1978 (1 ObOWi 343/77) - DRsp Nr. 1994/7541
BayObLG, Beschluß vom 21.06.1978 - Aktenzeichen 1 ObOWi 343/77
DRsp Nr. 1994/7541
Ein seiner baulichen Gestaltung nach eindeutig für die Benutzung durch Radfahrer bestimmter Straßenteil ist auch ohne Kennzeichnung durch Zeichen 237 ein Radweg.