BayObLG - Beschluß vom 23.12.1981 (RReg 1 St 295/81) - DRsp Nr. 1994/7444
BayObLG, Beschluß vom 23.12.1981 - Aktenzeichen RReg 1 St 295/81
DRsp Nr. 1994/7444
Der Unfallbeteiligte, der nachträgliche Feststellungen nicht unverzüglich ermöglicht, verwirklicht auch dann den Tatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort in der Form des § 142 Abs. 2 Nr. 2StGB, wenn seine Entfernung von der Unfallstelle nicht auf seinem eigenen willensgetragenen Handeln, sondern auf dem seinem Willen widersprechenden gewaltsamen Eingreifens eines Dritten - hier des Fahrzeugführers, der entgegen dem Verlangen des Unfallbeteiligten mitfahrenden Fahrzeughalters die Fahrt fortsetzt - beruhte.