BayObLG - Beschluß vom 26.07.1978 (1 ObOWi 67/78) - DRsp Nr. 1994/7540
BayObLG, Beschluß vom 26.07.1978 - Aktenzeichen 1 ObOWi 67/78
DRsp Nr. 1994/7540
Linksabbiegern ist es nicht deshalb verwehrt, bei Grünlicht in die Kreuzung einzufahren, weil dort bereits ein Linksabbieger auf eine Abbiegemöglichkeit wartet und zu befürchten ist, wegen der Stärke des Gegenverkehrs werde ein Linksabbiegen nicht mehr vor der Ampelumschaltung möglich sein.