BayObLG - Beschluß vom 27.12.1993
3 ObOWi 109/93
Normen:
AETR Art. 12a ; FPersV § 4 Abs. 1, § 8 Nr. 2 a ;
Fundstellen:
NZV 1994, 203 (Ls)
VRS 86, 477

BayObLG - Beschluß vom 27.12.1993 (3 ObOWi 109/93) - DRsp Nr. 1994/7070

BayObLG, Beschluß vom 27.12.1993 - Aktenzeichen 3 ObOWi 109/93

DRsp Nr. 1994/7070

»1. Bei Fahrten, die den Bestimmungen des AETR unterliegen, ist der Unternehmer auch dann nicht verpflichtet, dem Fahrer eine Bestätigung über arbeitsfreie Tage im Sinne von § 4 Abs. 1 FPersV auszustellen, wenn gemäß Art. 12 a AETR an Stelle des persönlichen Kontrollbuchs ein EG-Kontrollgerät verwendet wird. 2. Händigt der Unternehmer dem Fahrer unterschriebene Blankoformulare für die Bestätigung über arbeitsfreie Tage aus, ist der objektive Tatbestand des § 8 Nr. 2 a FPersV i.V.m. § 4 FPersV und § 7 Abs. 1 Nr. 1 FPersG erst erfüllt, wenn der Fahrer unrichtige Eintragungen vornimmt. 3. Die Aushändigung von Blankobestätigungen für arbeitsfreie Tage ist unzulässig, erfüllt aber nicht den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit.

Normenkette:

AETR Art. 12a ; FPersV § 4 Abs. 1, § 8 Nr. 2 a ;

Sachverhalt:

Der Betroffene betreibt ein Fuhrunternehmen. Er hat 10 Lastzüge in Betrieb, die zur Beförderung von Gütern herangezogen werden. Für diese 10 Lastzüge beschäftigt der Betroffene mehrere Fahrer, die nicht nur im Bereich Ostallgäu, also in der Nähe des Betriebsorts, wohnhaft sind, sondern auch in anderen Städten in ganz Deutschland leben. Die Abstimmung und genaue Organisation bezüglich der Transporte und der jeweils zum Einsatz kommenden Fahrer obliegt dabei dem Betroffenen.