Die Partei "Die Republikaner" veranstaltete am 16.11.1991 auf dem St. Jakobsplatz in München eine angemeldete Versammlung. Daran sollte sich um 12.00 Uhr ein ebenfalls angemeldeter Aufzug anschließen. Die Angeklagte hoffte, daß es ihr mit anderen gelingen werde, die Kundgebung der Republikaner zu verhindern. Das gelang nicht, weil nur wenige der Angeklagten Gleichgesinnte erschienen waren.
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