BayObLG - Urteil vom 21.08.1987
RReg 1 St 157/87
Normen:
StVO § 9 Abs.3 S.1;
Fundstellen:
BayObLGSt 1987, 85
DAR 1988, 99
DRsp II(286)220f-g
NJW 1988, 1337
OLGSt (n.F.) StVO § 9 Nr. 4
VRS 74, 137
VerkMitt 1988, 28
Vorinstanzen:
LG Landshut,

BayObLG - Urteil vom 21.08.1987 (RReg 1 St 157/87) - DRsp Nr. 1992/6912

BayObLG, Urteil vom 21.08.1987 - Aktenzeichen RReg 1 St 157/87

DRsp Nr. 1992/6912

f-g. Sorgfaltspflichten - insbesondere Rückschaupflicht - des Lkw-Fahrers, der an einer Ampel bei beginnender Grünphase nach rechts abbiegen will und dabei im toten Winkel rechts von ihm etwaige geradeaus an- und weiterfahrende Radfahrer nicht wahrnehmen kann, (g) auch im Falle rechtzeitigen Einschaltens des Fahrtrichtungsanzeigers.

Normenkette:

StVO § 9 Abs.3 S.1;

Gründe:

Der Angekl. hielt mit seinem Lkw auf der von ihm befahrenen Straße, auf deren rechter Seite ein ca. 1 Meter breiter Streifen mit weißem Farbstrich als Radweg markiert war, an einer Kreuzung während der Rotphase der dort angebrachten Ampel. Nachdem die Ampel auf Grün geschaltet hatte, bog er nach rechts ab. Dabei wurde eine auf dem Radweg neben dem Lkw befindliche, ebenfalls - Jedoch in gerader Richtung - anfahrende Radfahrerin nach rechts abgedrängt und kam zu Fall.