BayObLG - Beschluß vom 24.07.1987
2 ObOWi 210/87
Normen:
StVO § 8 ;
Fundstellen:
DAR 1988, 362 (Bär)

Beachtung der Vorfahrt an einer so genanten T-Einmündung

BayObLG, Beschluß vom 24.07.1987 - Aktenzeichen 2 ObOWi 210/87

DRsp Nr. 1998/9713

Beachtung der Vorfahrt an einer so genanten T-Einmündung

»Wer aus einer sogenannten T-Einmündung in eine durchgehende, geradeaus verlaufende Straße einfährt, darf nicht darauf vertrauen, daß ein von links ankommender anderer Verkehrsteilnehmer seine Vorfahrt beachtet.«

Normenkette:

StVO § 8 ;
Fundstellen
DAR 1988, 362 (Bär)