Beachtung der Vorfahrt an einer so genanten T-Einmündung
BayObLG, Beschluß vom 24.07.1987 - Aktenzeichen 2 ObOWi 210/87
DRsp Nr. 1998/9713
Beachtung der Vorfahrt an einer so genanten T-Einmündung
»Wer aus einer sogenannten T-Einmündung in eine durchgehende, geradeaus verlaufende Straße einfährt, darf nicht darauf vertrauen, daß ein von links ankommender anderer Verkehrsteilnehmer seine Vorfahrt beachtet.«