Beginn der Verjährung des Arzthaftungsanspruchs; Kenntnis von der Person des Schädigers
OLG Koblenz, vom 14.06.1995 - Aktenzeichen 5 W 228/95
DRsp Nr. 1997/1704
Beginn der Verjährung des Arzthaftungsanspruchs; Kenntnis von der Person des Schädigers
Ein Patient hat auch dann Kenntnis von der Person des operierenden Arztes, wenn sich am Morgen vor der Operation zwei Ärzte bei der Visite mit Namen vorstellen und erklären, wir sehen uns ja nachher. Diese Kenntnis wird dann auch nicht dadurch gehindert, daß die Operation in Vollnarkose durchgeführt wird.