OLG Saarbrücken - Urteil vom 12.08.2015
5 U 53/13
Normen:
VVG § 172; BUZ § 1; BUZ § 2;
Fundstellen:
r+s 2017, 429
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 13.06.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 14 O 197/11

Begriff der Berufsunfähigkeit in der Berufsunfähigkeit-ZusatzversicherungAnforderungen an den Nachweis bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit bei auffälligen, nicht erklärbaren Antwortverzerrungen und suboptimale Leistungsverhalten bei einem Symptomvalidierungstest

OLG Saarbrücken, Urteil vom 12.08.2015 - Aktenzeichen 5 U 53/13

DRsp Nr. 2016/12191

Begriff der Berufsunfähigkeit in der Berufsunfähigkeit-Zusatzversicherung Anforderungen an den Nachweis bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit bei auffälligen, nicht erklärbaren Antwortverzerrungen und suboptimale Leistungsverhalten bei einem Symptomvalidierungstest

1. Eine Leistungspflicht eines Versicherers wegen Berufsunfähigkeit kann auch dann bestehen, wenn der Versicherungsnehmer bei Eintritt der die Berufsunfähigkeit auslösenden Erkrankung aus anderen, von der Deckung vertraglich ausgeschlossenen Umständen berufsunfähig war. 2. Auch wenn eine krankheitsbedingte Dysthymie und eine depressive Störung zu diagnostizieren sind, kann eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit nicht festgestellt werden, wenn sich der Versicherungsnehmer in der psychiatrischen und in der testpsychologischen Untersuchung desinteressiert und gleichgültig gezeigt hat und Testergebnisse nicht nachvollziehbar erschienen sind.

I. Die Berufung des Klägers gegen das am 13.06.2013 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken - 14 O 197/11 - wird zurückgewiesen.

II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.