Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das am 10.11.2016 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 10.03.2017
2.Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 52.326,50 Euro festgesetzt.
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