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2020
Sonstige
OLG
OLG Karlsruhe
OLG Karlsruhe - Beschluss vom 05.08.2020
1 Rv 34 Ss 406/20
Normen:
StGB
§
315c
Abs.
1
Nr.
2b
;
StGB
§
315c
Abs.
3
Nr.
2
;
StPO
§ 111a;
Fundstellen:
DAR 2020, 697
NZV 2021, 55
Vorinstanzen:
LG Karlsruhe, vom 10.03.2020 - Vorinstanzaktenzeichen
120 Js 5027/19
Begriff der Rücksichtslosigkeit i.S. von § 315c Abs. 1 Nr. 2b, Abs. 3 Nr. 2 StGBStrafbarkeit des Überholens bei zu kurzer einsehbarer Überholstrecke
OLG Karlsruhe,
Beschluss
vom 05.08.2020
- Aktenzeichen 1 Rv 34 Ss 406/20
DRsp Nr. 2020/11696
Begriff der Rücksichtslosigkeit i.S. von §
315c
Abs.
1
Nr.
2b
, Abs.
3
Nr.
2
StGB
Strafbarkeit des Überholens bei zu kurzer einsehbarer Überholstrecke
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