1. Auf den Antrag des Betroffenen wird seine Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichts T. vom 24. Juli 2020 zugelassen.
2. Die Rechtsbeschwerde wird verworfen.
3. Der Betroffene hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen (§§ 46 Abs. 1 OWiG, 473 Abs. 1 Satz 1 StPO).
I.
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