BayObLG - Beschluß vom 29.06.1987
2 ObOWi 222/87
Normen:
OWiG § 73 Abs. 2 ;
Fundstellen:
DAR 1988, 371 (Bär)

Begründung der Anordnung des persönlichen Erscheinens des Betroffenen im Verwerfungsurteils

BayObLG, Beschluß vom 29.06.1987 - Aktenzeichen 2 ObOWi 222/87

DRsp Nr. 1998/9697

Begründung der Anordnung des persönlichen Erscheinens des Betroffenen im Verwerfungsurteils

»Der Bußgeldrichter muß in den Gründen des Verwerfungsurteils darlegen, warum bei weiterer Entfernung zwischen Wohnort und Gerichtsort die gebotene Sachaufklärung die Anordnung des persönlichen Erscheinens des Betroffenen erfordert.«

Normenkette:

OWiG § 73 Abs. 2 ;
Fundstellen
DAR 1988, 371 (Bär)