Die Klägerin, Caroline von Monaco, verlangt von der Beklagten, in deren Verlag u.a. die Wochenzeitschriften "frau aktuell" und "NEUE WELT" erscheinen, die Veröffentlichung einer Richtigstellung und Zahlung einer Geldentschädigung.
Die beiden Wochenzeitschriften berichteten in ihren Ausgaben vom 19. Januar 1994 auf den Titelblättern und im Innern der Hefte über die Klägerin. Die Schlagzeile des Titelblatts von "frau aktuell" lautete "Caroline - Tapfer kämpft sie gegen Brustkrebs", auf der Titelseite von "NEUE WELT" heißt es neben der Abbildung der Klägerin "Hilfe für Millionen Frauen - CAROLINE - Kampf gegen Brustkrebs". Im Innenteil der Zeitschriften wird darüber berichtet, daß sich die Klägerin, die unstreitig selbst nicht an Brustkrebs erkrankt ist, für Vorsorgeuntersuchungen zur Erkennung von Brustkrebs einsetzt.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|