KG - Beschluss vom 09.01.2002
2 Ss 262/01
Normen:
OWiG § 66 Abs. 1 § 67 Abs. 2 ;
Fundstellen:
NJW 2002, 3564
NZV 2002, 466
VRS 102, 296

Beschränkung des Einspruchs auf das Fahrverbot

KG, Beschluss vom 09.01.2002 - Aktenzeichen 2 Ss 262/01 - Aktenzeichen 3 Ws (B) 583/01

DRsp Nr. 2005/7451

Beschränkung des Einspruchs auf das Fahrverbot

Die Beschränkung des Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid auf die Verhängung eines Fahrverbots ist unzulässig. Wegen der Wechselwirkung zwischen Geldbuße und Fahrverbot kommt lediglich die Beschränkung des Einspruchs auf den Rechtsfolgenausspruch in Betracht.

Normenkette:

OWiG § 66 Abs. 1 § 67 Abs. 2 ;
Fundstellen
NJW 2002, 3564
NZV 2002, 466
VRS 102, 296