BayObLG - Beschluß vom 07.08.1987
RReg 1 St 113/87
Normen:
StGB § 69a; StPO § 318 ;
Fundstellen:
DAR 1988, 369 (Bär)

Beschränkung einer zuungunsten des Angeklagten eingelegten Berufung durch die Staatsanwaltschaft

BayObLG, Beschluß vom 07.08.1987 - Aktenzeichen RReg 1 St 113/87

DRsp Nr. 1998/9721

Beschränkung einer zuungunsten des Angeklagten eingelegten Berufung durch die Staatsanwaltschaft

»Die Staatsanwaltschaft kann eine zuungunsten des Angeklagten eingelegte Berufung nicht wirksam auf die Dauer der Sperre beschränken.«

Normenkette:

StGB § 69a; StPO § 318 ;
Fundstellen
DAR 1988, 369 (Bär)