VGH Bayern - Beschluss vom 23.11.2015
11 ZB 15.1571
Normen:
StVG § 32 Abs. 1; BayVwVfG Art. 43 Abs. 2;

Beseitigung von Verkehrshindernissen auf der auch von Verkehrsteilnehmern befahrenen Hofdurchfahrt als öffentliche Verkehrsfläche

VGH Bayern, Beschluss vom 23.11.2015 - Aktenzeichen 11 ZB 15.1571

DRsp Nr. 2016/799

Beseitigung von Verkehrshindernissen auf der auch von Verkehrsteilnehmern befahrenen Hofdurchfahrt als öffentliche Verkehrsfläche

Tenor

I.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

II.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

III.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.

Normenkette:

StVG § 32 Abs. 1; BayVwVfG Art. 43 Abs. 2;

Gründe

I.

Gegenstand des Rechtsstreits ist die Verpflichtung der Klägerin zur Beseitigung von Verkehrshindernissen auf ihrer auch von Verkehrsteilnehmern befahrenen Hofdurchfahrt.