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Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht
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Rechtsprechung
1987
Sonstige
Sonstige
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BayObLG
BayObLG - Beschluß vom 29.05.1987
1 ObOWi 89/87
Normen:
StVZO
§
34
Abs.
1
;
Fundstellen:
DAR 1988, 363 (Bär)
Bestimmung des nach § 34 Abs. 2 StVZO zulässigen Gesamtgewichts
BayObLG,
Beschluß
vom 29.05.1987
- Aktenzeichen 1 ObOWi 89/87
DRsp Nr. 1998/9691
Bestimmung des nach §
34
Abs.
2
StVZO
zulässigen Gesamtgewichts
»Das nach §
34
Abs.
2
StVZO
zulässige Gesamtgewicht richtet sich nach der Eintragung im Fahrzeugschein.«
Normenkette:
StVZO
§
34
Abs.
1
;
Fundstellen
DAR 1988, 363 (Bär)
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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